Die Projektänderung vom 14. Juli 2020 kann daher bewilligt werden. Es bleibt aber zu prüfen, ob aufgrund des Vorsorgeprinzips die von der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik vorgeschlagenen Massnahmen als Auflagen zu verfügen bzw. die von der Gemeinde in Ziff. 2.3 des angefochtenen Entscheids verfügten Auflagen zu bestätigen sind (dazu Erwägung 4 nachfolgend). Zudem ist festzulegen, wie viele Tiere im Stall gehalten werden dürfen.