Die meisten Parzellen liegen aber deutlich weiter entfernt. Die Fachstelle hielt bereits in ihrem Bericht zum ursprünglichen Gesuch vom 22. März 2019 fest, bei diesen Parzellen sei davon auszugehen, dass zeitweiliges Gackern und Hahnenschreie zwar erkennbar sein können, jedoch als nur geringfügig störend zu beurteilen seien. Diese Beurteilung überzeugt. Rechnet man die von der Fachstelle ermittelten Schallpegel auf eine Distanz von rund 240 Meter, ergeben sich bei Hahnenschreien Schallpegel von 41 bis 50 dB(A), wenn sich die Tiere im Stall befinden, bei den Hennen 32 bis 36 dB(A). Tagsüber, wenn sich die Tiere im Auslauf aufhalten, können die Schallpegel höher sein.