nahe von Wohngebäude auf, die meisten befinden sich jeweils beim Stall, der eine Mindestdistanz von 60 Metern zur Wohnzone einhalten muss. In der Nacht, wenn der Umgebungsgeräuschpegel tiefer und das Ruhebedürfnis der Anwohner grösser ist, befinden sich die Hennen naturgemäss meist im Stall und verursachen deutlich weniger Lautäusserungen als tagsüber. Berücksichtigt man zudem, dass sich der Legehennenstall höchstens drei Monate am gleichen Standort befinden darf, sind die von den Hennen verursachten Lärmimmissionen insgesamt nur als höchstens geringfügig störend zu werten. Die Projektänderung für die Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.__