f) Die Beurteilung der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, wonach der Betrieb des mobilen Legehennenstalls auf allen Parzellen gemäss Projektänderungsplan zu höchstens geringfügigen Störung führt, überzeugt: Es ist notorisch und durch die Messungen der Fachstelle belegt, dass Hahnenschreie deutlich lauter sind als die Lautäusserungen von Hennen. Je nach Distanz zwischen Hähnen und Wohngebäuden kann ein unvermittelt auftretender Hahnenschrei Störwirkung haben und in der Nacht zu Aufwachreaktionen führen. Mit dem Projektänderungsgesuch vom 14. Juli 2020 verzichtet der Beschwerdeführer auf den nahe den Wohngebieten gelegenen Parzellen auf die Haltung von Hähnen.