Die dem Wohngebiet zugewandte Stallseite müsse geschlossen sein, soweit dies technisch und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Frischluftversorgung der Tiere möglich ist. Bei den im Projektänderungsplan gelb markierten Parzellen, auf denen auch Hähnen gehalten werden sollen, betrage die kürzeste Immissionsdistanz zum am stärksten betroffenen Immissionspunkt (Parzelle Nr. 3756 mit ES II) circa 200 Meter. Die Lärmimmissionen seien hier aufgrund einer gesamthaften Betrachtung unter Berücksichtigung der empfohlenen Massnahmen zur Lärmminderung höchstens geringfügig störend.