Deshalb seien unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips lärmmindernde Massnahmen erforderlich. So müsse das Geflügel an sämtlichen Standorten täglich in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr des darauffolgenden Tages im Stallinnern gehalten werden. Der mobile Stall müsse zudem bei den verschiedenen Standorten jeweils so positioniert werden, dass die Seite mit den Öffnungen zur Frischluftzufuhr dem nächstgelegenen Wohngebiet abgewandt sei. Die dem Wohngebiet zugewandte Stallseite müsse geschlossen sein, soweit dies technisch und unter Berücksichtigung einer ausreichenden Frischluftversorgung der Tiere möglich ist.