Infolge der Abnahme des Schallpegels über die Distanz infolge der natürlichen Luftschalldämpfung komme es zu einer gewissen Lärmminderung. Der ausschliessliche Lärm von Hennen führe in einer gesamthaften Betrachtung und unter Berücksichtigung des Betriebskonzepts (mobiler Stall) zu keinen mehr als höchstens geringfügig einzustufenden Störungen in der Anwohnerschaft. Punktuelle Störungen und lärmintensive Ereignisse könnten jedoch nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb seien unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips lärmmindernde Massnahmen erforderlich.