Die Auslaufflächen grenzten zwar grossmehrheitlich direkt an Parzellen mit Wohnnutzung in der ES II an. Der Stall halte aber jeweils eine Mindestdistanz von 60 Metern zu den relevanten Immissionspunkten ein. Als einzige tierische Lärmquelle sei das Gackern der Hühner vorhanden. Mit Einbruch der Dunkelheit würden sich die Hühner aber naturgemäss selbständig in den Stall zurückziehen. Ebenso liege es in der Natur der Sache, dass sich Hühner überwiegend in der Nähe von Rückzugs- und Schutzmöglichkeiten aufhielten, das heisst in der Regel in unmittelbarer Nähe zum Stall, ergo vorwiegend minimal etwa 50 bis 60 Meter von den relevanten Immissionspunkten entfernt.