e) Gemäss Projektänderung will der Beschwerdeführer nun auf den nahe der Wohngebiete gelegenen Parzellen auf die Haltung von Hähnen verzichten. Damit trägt er der Beurteilung, wonach insbesondere die Haltung von Hähnen auf diesen Parzellen mehr als geringfügig störenden Immissionen bewirken kann, Rechnung. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik beurteilte die Projektänderung in ihrer Stellungnahme vom 4. August 2020 hinsichtlich sämtlicher Parzellen als bewilligungsfähig. Sie hielt fest, mit dem Wegfall der Haltung von Hähnen auf den nahe den Wohngebieten gelegenen Parzellen (im Situationsplan blau bezeichnete) sei mit einer