Auf den Parzellen Nrn. Y.________, AA.________ und AE.________ könne der Stall in der Zeit vom 1. April bis 30. September nicht aufgestellt/betrieben werden. Auf den Parzellen Nrn. X.________ und Z.________ sei das Aufstellen/Betreiben des Stalls in der Zeit vom 1. April bis 30. September nur bei einer Mindestdistanz von 120 m zwischen Stall und nächstgelegenem Wohngebäude möglich. Zudem solle der während der ganzen Jahreszeit auf diesen Parzellen sowie auch auf den Parzellen Nrn. Y.________, AA.________ und AE.________ nur platziert werden, sofern dies ökologisch erforderlich sei und jeweils nur über eine möglichst kurze Zeit.