Als Fazit hielt die Fachstelle fest, das Bauvorhaben führe unter Einhaltung gewisser Massnahmen nur zu geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft. Als Massnahmen nannte die Fachstelle Folgende: Die Tiere müssten täglich in der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr im Stallinnern gehalten werden. Der mobile Stall müsse bei den verschiedenen Standorten jeweils so positioniert werden, dass die Seite mit den Öffnungen zur Frischluftzufuhr dem nächstgelegenen Wohngebiet abgewandt sei. Die dem Wohngebiet zugewandte Seite müsse so gut wie möglich schallisoliert sein. Auf den Parzellen Nrn.