X.________ und Z.________ sei das Aufstellen des Stalles von 1. April bis 30. September nur mit einer Mindestdistanz von 120 m zwischen Stall und nächstgelegenem Wohngebäude möglich und nur insofern, der Stall zu dieser Jahreszeit überhaupt auf den Parzellen positioniert werden müsse. Durch die Distanzerweiterung könnten die Störgeräusche wahrnehmbar reduziert werden. Mit der Beschränkung auf die kältere Jahreszeitwerde die Störung durch die Anwohner weniger intensiv wahrgenommen als in den Sommermonaten.