c) Laut dem im vorinstanzlichen Verfahren eingeholten Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik vom 13. August 2019 hat die Fachstelle beim mobilen Legehennenstall Messungen durchgeführt. Sie hielt dazu fest, für Tierlärm bestünden keine gesetzlichen Grenzwerte. Die Resultate von Schallpegelmessungen könnten daher nicht einem zulässigen Wert gegenübergestellt werden. Durch Schallpegelermittlungen könne aber ein Eindruck gewonnen werden über die vorherrschende Schallpegelhöhe einer Tierhaltung. Sie hätten daher um circa 11:30 Uhr orientierende Messungen im mobilen Stall vorgenommen.