Die Auflagen des AWA sind nach der letzten Projektänderung nicht mehr umstritten. Insbesondere hat der Beschwerdeführer akzeptiert, dass der mobile Legenhennenstall mindestens alle drei Monate verschoben werden muss um einen übermässigen Nährstoffeintrag zu vermeiden. Brandschutzauflagen sind laut dem zuständigen Feueraufseher nicht erforderlich.11 3. Lärmimmissionen