e) Die Einhaltung der Anforderungen des Lärmschutzrechts sowie die umstrittenen Auflagen sind nachfolgend näher zu prüfen. Im Übrigen entspricht das Vorhaben den bau- und planungsrechtlichen und den nach anderen Gesetzen im Baubewilligungsverfahren zu prüfenden Vorschriften: So hat das AGR das Vorhaben gemäss Baugesuch vom 22. März 2019 als zonenkonform beurteilt. Die Projektänderung vom 14. Juli 2020 ändert an dieser Beurteilung nichts. Das Vorhaben ist auch mit zwei zusätzlichen Standortparzellen und dem teilweisen Verzicht auf die Haltung von Hähnen in der Landwirtschaftszone zonenkonform (innere Aufstockung gemäss Art. 16 Abs. 2 RPG).