Die Projektänderung berührt keine zusätzlichen öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen. Im Gegenteil, durch den Verzicht auf die Haltung von Hähnen auf den südlich und östlich der beiden Wohnquartiere gelegenen Parzellen sind diese weniger von Lärmimmissionen betroffen. Die beiden zusätzlichen Parzellen befinden sich 400 Meter von der Wohnzone entfernt und liegen nicht im Abstandsbereich von Wald oder von einem Gewässer und auch nicht in einem Schutzgebiet. Die Gemeinde wurde angehört. Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden.