c) Das Bauvorhaben – ein mobiler Legehennenstall mit möglichen Standorten auf mehreren Parzellen – bleibt in seinen Grundzügen gleich. Die Erweiterung von 24 Standortparzellen (Baugesuch 22. März 2019) auf 26 Standortparzellen (Projektänderung vom 14. Juli 2020) sowie der Verzicht auf die Haltung von Hähnen auf acht Parzellen stellen geringfügige Änderungen dar. Das Gesuch des Beschwerdeführers vom 14. Juli 2020 kann deshalb als Projektänderung behandelt werden. Die Projektänderung berührt keine zusätzlichen öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen.