a) Der Beschwerdeführer hat am 14. Juli 2020 eine Projektänderung eingereicht (Baugesuchsformular 1.0 vom 30. Juni 2020 und Situationsplan im Massstab 1:2'500 vom 15. Dezember 2016, letztmals revidiert am 27. Juni 2020). Im Unterschied zu dem mit dem angefochtenen Entscheid beurteilten Baugesuch vom 22. März 2019 soll der mobile Legehennenstall gemäss Projektänderungsgesuch nicht mehr an allen Standorten mit Hähnen betrieben werden. So sollen auf den acht Parzellen, die sich südlich und östlich des Wohnquartiers befinden, keine Hähne gehalten werden.