Lärmakustik/Lasertechnik eine Stellungnahme ein. Anschliessend erhielten der Beschwerdeführer und die Gemeinde Gelegenheit, zum Bericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer reichte keine Stellungnahme ein. Die Gemeinde beantragt, die Projektänderung zu bewilligen und die Bedingungen für die Bewirtschaftung des Stalls klar zu formulieren. 7. Auf die Rechtsschriften, die Stellungnahmen der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen