(im Projektänderungsplan blau markiert) sollen keine Hähne gehalten werden. Laut den Bemerkungen auf dem Baugesuchsformular 1.0 soll der Stall auf den genannten Parzellen innerhalb der gelb und blau eingefärbten Flächen, welche die Strassen-, Gewässer- und Geruchsabstände einhalten, frei verschoben werden können. Innerhalb der blau schraffierten Abstandsbereiche soll der Stall nicht aufgestellt werden, diese sollen aber als Auslaufflächen genutzt werden dürfen. Der Stall müsse alle drei Monate verschoben werden und dürfe pro Jahr nicht mehr als einmal auf der gleichen Fläche stehen. Das Rechtsamt gab der Gemeinde Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern und holte bei der Fachstelle