5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, edierte die Vorakten, führte den Schriftenwechsel durch, holte einen Stellungnahme der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik ein und fragte die Einsprechenden an, ob sie sich am Beschwerdeverfahren als Partei beteiligen wollen. Die Einsprechenden verzichteten auf eine Teilnahme am Verfahren. Die Gemeinde beantragte die Abweisung der Beschwerde.