4. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragte, der Entscheid der Gemeinde Wohlen vom 11. Dezember 2019 sei insofern anzupassen, als auch für die Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.________, AA.________, AE.________ die Bewilligung für die Projektänderung zu erteilen sei (Abänderung von Ziff. D/1.2 des angefochtenen Entscheids). Die Nebenbestimmungen in den Ziffern D/2.2 und D/2.3 seien ersatzlos aufzuheben, eventualiter sei Ziff. D/2.3 so zu ändern, dass die Hennen und Hähne täglich in der Zeit von 23.00 bis 08.00 Uhr im Stallinnern zu halten seien.