X.________, Y.________, Z.________, AA.________, AE.________ seien die Auflagen des Gesamtentscheides vom 30. Mai 2017 einzuhalten. Es gälten für diese Parzellen zudem folgende Vorschriften: Die Hennen und Hähne müssten täglich von 22.00 bis 07.00 Uhr im Stallinnern gehalten werden. Der Stall müsse jeweils so positioniert werden, dass die Seite mit den Öffnungen zur Frischluftzufuhr dem nächstgelegenen Wohngebiet abgewandt sei. Die dem Wohngebiet zugewandte Seite müsse so gut wie möglich schallisoliert sein (Ziff. D/2.3). Für die Parzellen Nrn. B.________, E.________, G.________, H.________, I.________, M.________, N.________, O.________, P.________, Q._______