_ nicht erteilt. Hier bleibe der Entscheid vom 30. Mai 2017 mit den damit verbundenen zwei Standorten gültig. Weiter hielt die Gemeinde unter dem Titel Nebenbestimmungen unter anderem fest, die Auflagen und Bedingungen des Amtsberichtes des AWA vom 25. April 2017 und der übrigen Amts- und Fachberichte seien einzuhalten (Ziff. D/2.1). Der Bewilligungsnehmer habe der Gemeinde jeweils Ende Oktober die Planung der Standorte für den mobilen Legehennenstall für das nachfolgende Jahr bekannt zu geben (Ziff. D/2.2). Für die Parzellen Nrn. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700)