Strassenaufsichtsbehörde stimmten dem Vorhaben zu und das AGR beurteilte das Vorhaben wiederum als zonenkonform. Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik kam in ihrem Bericht vom 13. August 2019 zum Schluss, der Stall könne auf den nahe des Wohnquartiers gelegenen Parzellen Nrn. X.________, Y.________, Z.________, AA.________ und AE.________ in den Sommermonaten nicht bzw. höchstens bei einer Mindestdistanz von 120 Metern zu den Wohngebäuden bewilligt werden. Sie schlug zudem verschiedene Massnahmen zur Lärmminderung vor.