alle in der Landwirtschaftszone). In einem Situationsplan vom 18. März 2019 sind auf diesen Parzellen die Grenzabstände, die Strassenabstände, der Waldabstand und ein Geruchsabstand von 60 Metern zu den angrenzenden Wohnquartieren eingetragen. Die Flächen auf den Parzellen, die sich ausserhalb dieser Abstandsbereiche befinden, sind mit violetter Farbe als mögliche Standflächen für den mobilen Legehennenstall markiert.