1. Der Beschwerdeführer betreibt einen Biobauernhof. Sein Kerngeschäft umfasst Acker- und Gemüsebau sowie Mutterkuh- und Legehennenhaltung. Rund 500 Legehennen hält er in einem fixen Stallgebäude. Etwa 850 Legehennen und mehrere Hähne hält der Beschwerdeführer in einem mobilen Stall. Dieser ist rund 215 m2 gross, besteht aus Leichtmetall und Plastik und enthält einen Vorraum, ein Futtersacksilo, einen Wintergarten und den eigentlichen Stallraum. Die Beleuchtung des Stalls, die Auslauföffnungen, die Frischluftzufuhr sowie die Fütterung und Tränkung funktionieren automatisch; der dafür benötigte Strom wird mittels einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt.