möblierte Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer, sowie gegebenenfalls eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen […]."16 Als Hotels, Gasthöfe und Pensionen ohne Restaurant werden Betriebe erfasst, die über fünf Zimmer oder mehr verfügen und ein Frühstück anbieten.17 Sowohl gemäss dem Verwaltungsgericht des Kantons Basel als auch demjenigen des Kantons Zürich darf bei einem Bed & Breakfast resp. Beherbergungsbetrieb ein Mindestmass an organisatorischer Infrastruktur erwartet werden.