b) Der Vorinstanz ist insofern zuzustimmen, als die Nutzung eines Gebäudes als Minihotel baurechtlichen nicht geregelt ist. Das ZWG definiert zwar die Merkmale einer Wohnung, nicht aber diejenigen eines Hotels. Die allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) fasst Hotels, Gasthöfe und Pensionen zusammen und bezeichnet damit "die meist kurzzeitige Beherbergung von Gästen […] in 5/10 BVD 110/2020/59