Hier fehlt eine Türe, damit der Eingangsbereich als "gemeinsames Treppenhaus" resp. Erschliessungsbereich betrachtet werden könnte, der zwei Wohnungen erschliesst. Dies wäre im Minimum auch erforderlich, dass sich zwei voneinander unabhängige Parteien im Haus am B.________weg aufhalten könnten. Hinzu kommt, dass Zimmer Nr. 1 keiner dieser "Einheiten" zugeordnet ist. Damit sich in dem Haus zwei Wohnungen im Sinne des ZWG befänden, müsste bei der Treppe, die ins Obergeschoss führt resp. unmittelbar neben dem Eingang, falls Zimmer Nr. 1 dieser Einheit zugeordnet werden sollte, eine Türe eingebaut werden.