b) Der Gemeinderat von Interlaken hat am 5. Dezember 2018 die Planungszone "Zweitwohnungen" erlassen. Diese bezweckt, die zulässigen Wohnnutzungen in den Wohnzonen, den Mischzonen sowie den Kernzonen im Hinblick auf die Beschränkung des Baus von Zweitwohnungen zu überprüfen.8 Gemäss der gleichzeitig erlassenen Richtlinie für die Erteilung von Bau- und Ausführungsbewilligungen im Perimeter der Planungszone "Zweitwohnungen" berührt insbesondere der Bau von Erstwohnungen und Gewerbe- oder Hotelbauten den Planungszweck nicht.9 Damit hat der Gemeinderat allfälligen entsprechenden Baubewilligungsverfahren seine grundsätzliche Zustimmung gemäss Art. 62a Abs. 1 BauG erteilt.