c) Gegenstand der angefochtenen Verfügung ist die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens. Dementsprechend kann im Beschwerdeverfahren nur die Rechtmässigkeit dieser Sistierung überprüft werden. Art und Umfang der Instruktion des Baubewilligungsverfahrens ist vom angefochtenen Streitgegenstand nicht erfasst. Auf dieses Begehren kann nicht eingetreten werden. 3. Hintergrund der Planungszone "Zweitwohnungen"