2. Gegen diese Sistierungsverfügung reichten die Beschwerdeführenden am 17. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung der Sistierungsverfügung vom 19. März 2020. Sie machen insbesondere geltend, sie wollten keine Ferienwohnungen vermieten, sondern ein Minihotel betreiben. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 holte die Vorakten ein und gab der Vorinstanz Gelegenheit, zur Beschwerde Stellung zu nehmen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen