Die Parzelle liegt in der Mischzone A3 (MA3) sowie im Perimeter der am 5. Dezember 2018 von der Gemeinde erlassenen Planungszone "Zweitwohnungen". Mit Verfügung vom 19. März 2020 sistierte die Gemeinde Interlaken das Baubewilligungsverfahren mit der Begründung, das Bauvorhaben liege im Perimeter der am 5. Dezember 2018 erlassenen Planungszone und widerspreche deren Zweck.