1. Am 11. April 2019 reichten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch für den Einbau einer zusätzlichen Küche sowie eines zusätzlichen Bads im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienhauses auf Parzelle Nr. Interlaken Grundbuchblatt Nr. G.________ ein. Im August 2019 stellte die Gemeinde Interlaken fest, dass die Küche und das Bad bereits eingebaut waren und die Beschwerdeführenden die Liegenschaft für touristische Zwecke nutzten. Am 6. September 2019 verfügte die Gemeinde Interlaken die sofortige Einstellung der Nutzung für touristische Zwecke. Zudem forderte sie die Beschwerdeführenden auf, ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten der erforderlichen Raumhöhen gemäss Art.