Die Beschwerdegegnerin war nicht verpflichtet, weiter gehende mündliche Auskünfte zu erteilen. Bei Einhaltung der Bauvorschriften (einschliesslich Ausnahmevorschriften) steht es ihr frei, die Lage des geplanten Gebäudes auf der Bauparzelle zu bestimmen, ohne die Gründe dafür bekannt zu geben. 6. Ergebnis und Kosten a) Nach dem Gesagten sind die Rügen des Beschwerdeführers unbegründet. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist, und der angefochtene Entscheid ist zu bestätigen. 33 Vorakten pag. 20 34 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 26-27 N. 4c