Dabei genügt es, wenn gesagt wird, was am Bauprojekt beanstandet wird (bspw. zu hoch, zu nahe an der Grenze, Beeinträchtigung des Ortsbildet etc.). Die Einwände (Sachvorbringen) gegen das geplante Vorhaben werden als Rügen bezeichnet. Sie beziehen sich auf die Vereinbarkeit der Beurteilung bzw. des Projekts mit den einschlägigen