3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet6, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde hielt mit Stellungnahme vom 18. Mai 2020 am angefochtenen Entscheid fest. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 19. Mai 2020 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.