Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache, dem die nördlich der Bauparzelle gelegenen Grundstücke Nr. A.________ (B.________gässli) und Nr. F.________ gehören. Mit einer Projektänderung vom 29. November 2019 wurde die Länge der Lagerhalle reduziert, wodurch der Abstand zur östlichen Parzellengrenze von 5,05 m auf 6,05 m vergrössert wurde.4 Mit Gesamtbauentscheid vom 20. März 2020 erteilte die Gemeinde Blumenstein die Baubewilligung, die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des minimalen Strassenabstandes sowie die wasserbaupolizeiliche Bewilligung nach Art. 48 WBG5. Die Einsprache des Beschwerdeführers wies sie ab.