auf CHF 400.– (Art. 20 Abs. 1 GebV). Hinzu kommen die Aufwendungen des Berner Heimatschutzes, Regionalgruppe Oberaargau (Art. 21 Abs. 2 i.V.m. Art. 11 GebV). Für die Vorbereitung und Teilnahme am Augenschein stellte der Berner Heimatschutz CHF 330.– in Rechnung (Rechnung vom 26. November 2020). Weil der Augenschein mit Instruktionsverhandlung auch das Verfahren RA Nr. 110/2020/123 betraf, werden im vorliegenden Verfahren nur je die Hälfte der entsprechenden Kosten erhoben. Hinzu kommt die Rechnung des Berner Heimatschutzes für die Stellungnahme zur ersten Projektänderung im Betrag von CHF 190.‒ (Rechnung vom 8. Januar 2021).