c) Das Bauvorhaben muss vollständig auf der eigenen Parzelle erstellt werden können. Mit der Projektänderung wird der östliche Stützpfeiler von der nachbarlichen Grenze weggerückt; das unterirdische Fundament hält einen Abstand von 48 cm ein. Mit diesem Abstand kann das Betonfundament auf dem eigenen Grundstück erstellt werden. Der Dachwasserablauf wird in den linken Stützpfeiler integriert. Damit ist sichergestellt, dass sich das Dachwasser nicht an der Grenze zum Nachbargrundstück sammeln wird.