Die Siedlung sei daher im Bauinventar nicht mehr als Baugruppe aufgenommen. Der Heimatschutz habe im Baubewilligungsverfahren keinen Grund gesehen, weshalb beim Gebäude der Beschwerdegegnerschaft keine Sitzplatzüberdachung zugelassen werden solle. Die Konstruktion müsse jedoch unterhalb des Traufladens ansetzen. Es sei wichtig, dass der Traufladen frei bleibe und unverschnitten durchlaufe. Auch bei allen anderen Gebäuden sei dies so.8