c) Die Projektänderung vom 13. März umfasst folgende Änderungen: Die Überdachung setzt neu unterhalb des Traufladens an. Der östliche Stützpfeiler wurde um 53 cm von der nachbarlichen Grenze weggerückt und das Fundament hält neu 48 cm Grenzabstand ein. Die Länge der Sitzplatzüberdachung wurde auf 6,44 m reduziert. Die äusseren Stützpfeiler wurden zudem leicht eingerückt, so dass sie seitlich um 20 bis 22 cm vom Dach überragt werden. Es handelt sich um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD. Die Beschwerdeführenden stimmen der Projektänderung zu.