a) Die Beschwerdegegner haben im Beschwerdeverfahren zwei Projektänderungen eingereicht. Das geänderte Projekt tritt immer an die Stelle des vorherigen Projekts. Das bedeutet, dass die Projektänderung vom 13. März 2021 alle früheren Projekte ersetzt hat. Nur über die Projektänderung vom 13. März 2021 ist im vorliegenden Verfahren noch zu entscheiden. Das von der Gemeinde beurteilte Bauprojekt und die frühere Projektänderung gelten als zurückgezogen.5 So gesehen wurden sie durch die Projektänderung ungültig.