Eine gute Gesamtwirkung könne nur entstehen, wenn die neue Terrassenüberdeckung eine Einheit mit dem bestehenden Terrassenboden bilde und sich so dem bestehenden Gebäude unterordne. Dazu zeigte der Berner Heimatschutz konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die Beschwerdeführenden teilten mit Brief vom 20. Januar 2021 mit, dass sie die Überdachung befürworteten, wie sie der Berner Heimatschutz auf dem Projektplan skizziert habe. Damit würde sich ein gutes Gesamtbild mit der Umgebung ergeben.