6. Am 25. November 2020 reichten die Beschwerdegegner eine Projektänderung ein. Der Berner Heimatschutz erklärte in seiner Stellungnahme vom 8. Januar 2021, dass mit dem geänderten Projekt noch keine gute Gesamtwirkung entstehe. Die geplante Überdachung schliesse zwar unterhalb des Traufladens an die Fassade an. Die Terrassenüberdachung dürfe aber nicht über die bestehende Fassade hinausreichen. Es könne nicht beurteilt werden, ob der vergrösserte Abstand des Einzelfundaments zum Nachbarn ausreiche. Eine gute Gesamtwirkung könne nur entstehen, wenn die neue Terrassenüberdeckung eine Einheit mit dem bestehenden Terrassenboden bilde und sich so dem bestehenden Gebäude unterordne.