4. Das Rechtsamt teilte den Verfahrensbeteiligten mit, dass nicht klar sei, ob das Fundament des östlichen Stützpfeilers vollständig auf der eigenen Parzelle erstellt werden könne. Es bat die Beschwerdegegner, dafür einen Konstruktionsplan einzureichen. Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Eingabe vom 9. Juni 2020 (eingegangen am 17. Juni 2020). Am 29. Juni 2020 reichten die Beschwerdegegner ergänzte Pläne ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu den Eingaben und den revidierten Plänen zu äussern. Davon machten beide Parteien Gebrauch, die Gemeinde äusserte sich nicht.