1/7 BVD 110/2020/56 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde äusserte sich mit Stellungnahme vom 17. April 2020, ohne einen expliziten Antrag zu stellen. Die Beschwerdegegner beantragen mit Stellungnahme vom 8. Mai 2020, die Beschwerde sei abzuweisen.