2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. April 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie verlangen eine Überarbeitung des Projekts und rügen insbesondere, dass es sich um eine Dachverlängerung handle, die sich ästhetisch nicht gut in die Umgebung integriere. Die Sitzplatzüberdachung reiche bis 7 cm an ihre Grenze. Das Fundament des Pfostens würde auf ihr Grundstück ragen. Zudem beanstanden sie die Versickerung des Dachwassers an der Parzellengrenze.