1. Die Beschwerdegegner reichten am 24. Juni 2019 bei der Gemeinde Wynau ein Baugesuch ein für die Überdachung des Sitzplatzes auf der Südostseite ihrer Liegenschaft. Die Parzelle Wynau Grundbuchblatt Nr. I.________ liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 25. März 2020 erteilte die Gemeinde Wynau die kleine Baubewilligung und wies die Einsprache ab.